Usability und Barrierefreiheit

Nutzerorientiertes Design

Buchstaben A als Symbol für Schriftskalierung und Barrierefreiheit im Internet

Ganz klar ist: Das WorldWideWeb wird nicht gelesen, seine Inhalte werden gescannt. Deshalb muss man sich als User schnell und ohne Anstrengung auf Webseiten zurechtfinden und wissen, wo es langgeht. Dies ist ein Anspruch an das Design einer Webseite, denn der Nutzer entscheidet innerhalb von Sekunden, ob er bleibt oder nicht.

Usability, also die Benutzerfreundlichkeit oder auch Gebrauchstauglichkeit, ist hier das Stichwort. Eine gute Benutzerführung bringt diesen schnell ans Ziel, lässt ihn ohne Umwege finden, was er sucht. Und auch wenn der User kein bestimmtes Ziel verfolgt, kann er durch benutzerfreundliches Design schnell und unkompliziert die Webseiten durchstöbern.

Nutzerorientiertes Web-Design baut auf intuitive Menüführung, gezielte visuelle Schwerpunkte und arbeitet mit bereits erlernten Standards. Erfüllt Ihre Website alle Ansprüche der Usability und Accessibility? Machen Sie den Usability-Check bei eifel-online.
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Online-Inhalte sollten für alle zugänglich sein

Längst hat das Thema Barrierefreiheit auch das Internet erobert. Die Seiten lassen sich so gestalten, dass die Inhalte unabhängig von körperlichen Problemen erfasst werden können. So können barrierefreie Internetseiten etwa über eine Braille-Zeile ertastet oder in sinnvoller Reihenfolge von Programmen vorgelesen werden. Je nach Zielgruppe der Seiten kann es sehr sinnvoll sein, diesem Thema besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV)

Bei öffentlichen Internetseiten greift in Deutschland ohnehin die "Berrierefreie Informationstechnik Verordnung", die den entsprechenden Gesetzesbeschluss der Europäischen Union umsetzt. Es wurde zusammen mit den Behindertenverbänden ein Kriterienkatalog entwickelt, der festlegt, was alles beachtet werden muss.

Hier geht es zu den BITV-Kriterien. »

WCAG 2.0 Kriterien

Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 werden vom W3C empfohlen und bewirken bei Befolgung der Kriterien ebenfalls, dass die Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen barrierefrei werden. Zu diesen Behinderungen zählen laut W3C "Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, Lernbehinderungen, kognitive Einschränkungen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen." Des Weiteren sorgen auch die WCAG-Kriterien dafür, dass Webinhalte im Allgemeinen für alle Seitenbesucher benutzbarer werden.

Hier geht es zu den WCAG 2.0 Kriterien (deutsche Übersetzung) »

Auch für Internetseiten von Unternehmen interessant

Je nach Zielgruppe lohnt es durchaus auch für Unternehmen, über eine barrierefreie Gestaltung der Internetseiten nachzudenken. Ganz nebenbei garantiert die Barrierefreiheit zudem eine gute Indizierbarkeit der Seiten durch Suchmaschinen. Zusätzlich stellt der barrierefreie Internetauftritt einen Imagegewinn für Ihr Unternehmen dar.

eifel-online realisiert Ihre Internetseiten je nach Anforderung barrierefrei oder barrierearm. Zu dem sinnvollen Ausmaß an Barrierefreiheit und überhaupt relevanten Kriterien speziell für Ihre Webseiten beraten wir Sie gerne.