Web-Lexikon

Datenschutzerklärung

Betreiber von geschäftsmäßig ausgerichteten Internetseiten unterliegen einer gesetzlichen Informationspflicht, die unter anderem eine ständig verfügbare Datenschutzerklärung vorsieht.
Die Datenschutzerklärung muss Seitenbesucher darüber informieren, in welcher Art personenbezogene Daten erhoben und zu welchem Zweck diese Daten verwendet werden. Die Datenschutzerklärung muss außerdem darüber informieren, welche Maßnahmen durch den Seitenbetreiber getroffen wurden, um die erhobenen Daten vor Fremdzugriff zu schützen.
Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen stellen ein erhebliches Risiko für eine Abmahnung dar. Die rechtlichen Rahmenbedingung regelt das Telemediengesetz (TMG).
Das Dokument muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein - z.B. im Header oder Footer (siehe auch DSGVO).

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